EINWANDERUNG IN DEUTSCHLAND

Deutschland zieht heute ausländische Bürger aus vielen Ländern mit seinen großen Möglichkeiten für die Realisierung des Potentials als ausgebildeter Fachmann, für den Erwerb der europäischen Bildung, mit der stabilen politischen und wirtschaftlichen Situation, dem Lebensniveau und der Sozialversorgung heran. Seine Wirtschaft ist eine der größten in Europa, die Absolventen der deutschen Bildungsanstalten erwerben qualitative und angesehene Bildung. Die Bevölkerung Deutschlands im Jahre 2016 beträgt etwa 80,6 Millionen Menschen, die Arbeitslosenquote beträgt nur 4,2%.

   Deutschland-Karte Wenn die Gastarbeiter nach Deutschland kommen, stoßen sie auf das hohe Niveau der Konkurrenz. Die realen Chancen auf die Arbeitsanstellung haben die ausgebildeten Fachleute der Ingenieurberufe und der Naturwissenschaften. Die Gesetzgebung Deutschlands regelt streng die Beziehungen der Gastarbeiter und der deutschen Arbeitgeber, da viele Bürger der EU-Länder heute versuchen, die Arbeit im Land wegen der hohen sozialen Standarten: des Gehalts, des Sozialpakets und der medizinischen Versorgung zu finden.

    Die Regierung des Landes ist an der Gewinnung der ausländischen Fachleute für die Stützung des Wirtschaftswachstums interessiert und stimuliert den Zufluss der ausländischen Investitionen, verteidigt aber auch seinen Arbeitsmarkt.
    Die EU-Bürger haben Recht auf freie Arbeitsanstellung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, und unter Bedingung des dauernden Aufenthalts stellt man nur einen Aufenthaltstitel aus.
Die Hauptfrage bei der Suche nach der freien Stelle für die Bewerber aus den GUS-Ländern und aus anderen Ländern, die zur EU nicht gehören, ist die Beschaffung der Arbeitsgenehmigung. Deswegen ist es nötig, nach der freien Stelle und dem Arbeitgeber zu suchen, wenn man sich noch im eigenen Land befindet, und um diese freie Stelle müssen sich nicht die Deutschen und andere EU-Bürger bewerben.
   Im Fall der positiven Antwort vom Arbeitgeber und des Empfangs des Einladungsbriefes wendet sich der Bewerber an das deutsche Konsulat, die Botschaft in seinem Land mit der Liste der vorgeschriebenen Unterlagen für das Arbeitsvisum. Nach der Übersiedlung nach Deutschland muss man während einer Woche das lokale Einwohnermeldeamt  für die Bestätigung der Wohnadresse besuchen. Weiter muss man sich um eine Aufenthaltserlaubnis  bewerben, die für ein Jahr mit dem Verlängerungsrecht ausgestellt wird.
  Die hochqualifizierten Fachleute aus den GUS-Ländern können die Ausstellung der „Blauen Karte der EU" (Blue Card ЕU)  ausnutzen.
Bei der Unterzeichnung des Vertrages mit dem deutschen Arbeitgeber bekommt der ausländische Bürger die Erlaubnis zur Arbeitsanstellung:

  • allgemeine Beschäftigung – für die Arbeiter mit der fachlichen Qualifikation verschiedener Ausrichtung (General Employment);
  • hochqualifizierter Fachmann – für die Top-Manager, Universitätslehrer, Magister, Spezialisten (Specialist Professional);
  • selbständige Erwerbstätigkeit – für Menschen, die das eigene Geschäft in Deutschland eröffnen (Self-Employed).

    Für die Bewohner der GUS-Länder gibt es die Möglichkeit, die Arbeit in den Bereichen der Produktion, der Informationstechnologien und im Versorgungsbereich zu finden:

  • Fachingenieure im Bereich des Maschinenbaus, des Schiffbaus, des Gerätebaus, des Kraftfahrzeugbaus und der Bauindustrie;
  • Wissenschaftler, Hochschullehrer;
  • Fachleute der Informationstechnologien;
  • Fachleute des Hotel-Restaurant-Business und des Tourismus.

     Der Arbeitsmarkt Deutschlands gibt heute die Möglichkeit vielen Gastarbeitern verschiedener Berufe die Arbeit zu finden. Man muss die Berufsausbildung zur Entsprechung der deutschen nachweisen. Bei der Arbeitsanstellung haben die größte Nachfrage bei den Arbeitgebern die Fachleute mit deutschen, britischen und schweizerischen Diplomen. Man kann nur mit Deutsch- oder Englischkenntnissen auf hohem Niveau auf qualifizierte Arbeit rechnen. Es gibt hohe Arbeitschancen in Großstädten.

   Die Arbeitslöhne in Deutschland betragen:
mehr als 5 Tausend Euro pro Monat bei Ärzten, Juristen und Fachingenieuren;
von 3 bis 5 Tausend Euro pro Monat bei Managern der großen Gesellschaften, Programmierern, Universitätslehrern und anderen Spezialisten;
etwa 2 Tausend Euro pro Monat bei Fachleuten der Arbeiterberufe.
Die minimale offizielle Arbeitsentlohnung im Jahre 2016 beträgt 8,5 Euro pro Stunde, und der Durchschnittslohn (Gesamtlohn) im Jahre 2015 beträgt 3450 Euro pro Monat laut des Statistischen Bundesamtes Deutschlands.
Man kann ausführlicher über die Immigration nach Deutschland auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge http://www.bamf.de lesen.

 


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